Webseiten für alle – wie das Barrierefreiheitsgesetz zur Pflicht wird

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Gemeint sind vor allem Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Produkte.

Die Pflicht gilt für viele private Unternehmen, insbesondere dann, wenn sie mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielen. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen.

Was bedeutet das konkret?
Wer betroffen ist, muss u. a. sicherstellen, dass:

  • Inhalte mit Screenreadern lesbar sind,
  • Tastaturnavigation uneingeschränkt möglich ist,
  • alternative Bilder, Texte und klare Farbkontraste genutzt werden,
  • Formulare mit beschrifteten Labels versehen sind,
  • strukturierte Inhalte (z. B. klare Ăśberschriftenhierarchie) verwendet werden,
  • Videos gegebenenfalls mit Untertiteln oder Audiodeskription ausgestattet sind.

Die eigene Website muss nach WCAG 2.1 AA in Struktur, Bedienbarkeit, Design, Inhalt, Navigation und rechtlichen Angaben barrierefrei umgesetzt sein.

Was passiert bei Nichtumsetzung?
Bei Beschwerden prüft in der Regel die zuständige Landesbehörde die Website auf Barrierefreiheit. Bei dauerhafter Nichtumsetzung drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 €. Wahrscheinlicher sind aber wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände – mit Anwaltskosten zwischen 500 und 1.500 €.

 

Barrierefreiheit ist kein Trend – sie ist Gesetz.

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein Zeichen von Respekt, Verantwortung – und Kundenfreundlichkeit. Unternehmen, die jetzt handeln, gewinnen nicht nur neue Zielgruppen, sondern auch Rechtssicherheit. Und 2025 ist schneller da, als man denkt.

Personen unterhalten sich gemeinsam bei einem Marketing-Meeting in einem Besprechungsraum.

Keine Panik vor Paragrafen!

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